Fortbildung
Folgende Termine werden von Frau RA Sabine Assmann geleitet:
| 08. Februar 2012 Cottbus | Schulung für neu- und wiedergewählte MAV-Mitarbeiter | |
| 09. März 2012 Anwaltskanzlei Ganß & Assmann | Ein Grundlagenseminar zum kirchlichen kollektiven Arbeitsrecht
(MVG) in der Diakonie und der verfassten Kirche der EKBO Neu gewählten, aber auch wiedergewählten Mitarbeitervertretungen erscheinen Gesetze zunächst als ein undurchdringliches Dickicht. Gerade das Arbeitsrecht wird häufig als eine Ansammlung unterschiedlicher Fallstricke empfunden. Das Seminar will dieses Dickicht lichten und bietet Ihnen eine quali fizierte Einarbeitung in Ihren neuen Verantwortungsbereich. Sie werden nicht nur mit den wesentlichen Vorschriften des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG) vertraut gemacht, es werden auch die Bezüge zum (kirchlichen) individuellen Arbeitsrecht hergestellt. | |
| 25. April 2012 Güstrow | Die Beteiligungsrechte der MAV bei Kündigungen (Aufbauseminar) | |
| 25. Mai 2012 Anwaltskanzlei Ganß & Assmann | Die Kündigung von Mitarbeiter/innen unterliegt der Mitbestimmung/Mitberatung durch die MAV. Die MAV hat hier anders als im Betriebs- oder Personalvertretungsrecht die Möglichkeit, den Ausspruch einer (wirksamen) ordentlichen ggf. auch außerordentlichen Kündigung zu verhindern, indem sie (wirksam) die Zustimmung verweigert. Demgemäß trägt sie hier eine große Verantwortung, die weit über die eines Betriebsrates/Personalrates hinaus geht. Dieses Seminar soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, einen entsprechenden Antrag der Dienststellenleitung sachgerecht zu bearbeiten. Dazu werden Sie in die Grundlagen des individuellen Kündigungsschutzes und der entsprechenden Beteiligungsrechte eingeführt. Anhand von Praxisbeispielen erfahren Sie, worauf die MAV bei Kündigungen zu achten hat und welche Handlungsmöglichkeiten ihr zur Verfügung stehen. | |
| 22. August 2012 Halle | Die Beteiligungsrechte der MAV (ohne Kündigung) (Aufbauseminar) | |
| 21. September 2012 Anwaltskanzlei Ganß & Assmann | Eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme im Rahmen von Dienst-/oder Arbeitsverhältnissen ist unwirksam, wenn sie ohne vorherige Beteiligung der Mitarbeitervertretung ausgeführt wird. Allerdings kann die Unwirksamkeit nur innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Kenntnis von der Maßnahme vor dem Kirchengericht geltend gemacht werden. Dieses Aufbauseminar soll Ihnen die Möglichkeit geben, anhand von Praxisbeispielen Einblick in die einzelnen Fälle der Mitbestimmung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten (§ 39 MVG), in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten (§ 40 MVG) sowie in die Personalangelegenheiten der privatrechtlich angestellten Mitarbeiter (§ 42 MVG) zu nehmen, sie in der Praxis zu erkennen und entsprechende Anträge sachgerecht zu bearbeiten. | |
| 24. Oktober 2012 Halle | Problemfeld: Auflösung der Dienststelle, Betriebsübergang, Outsourcing | |
| 09. November 2012 Anwaltskanzlei Ganß & Assmann | Veränderungen im Arbeitsleben, Überleitungen oder Ausgliederungen von Betriebsteilen, neue Organisationsformen erschrecken oder verunsichern. Verlässliche Informationen sind gefragt. Auch Mitarbeitervertretungen geraten in derartigen Fällen vielfach an ihre Grenzen. Neben der Beantwortung der Frage, welche Rolle den Mitarbeitervertretungen jeweils zukommt (nur Informationsrechte oder auch Beteiligungsrechte? Verhandlungen über einen Personalüberleitungsvertrag?) wird das für die sachgerechte Bearbeitung erforderliche Basiswissen anhand der Rechtsprechung des BAG, aber auch des EuGH und des Kirchengerichtshofs vermittelt. Hierzu zählt insbesondere auch die Frage: Wann liegt überhaupt ein Betriebsübergang vor und welche Folgen knüpfen sich für die Arbeitnehmer, aber auch für die Mitarbeitervertretung daran? Können die Folgen abgemildert werden? Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen? |
Uhrzeiten, Kosten und weitere Informationen finden sie in folgender Broschüre zum Download: Mitarbeitervertretung Seminare 2012 vkm (PDF)
