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10.12.2011 15:59
Pressemeldung: Kampf um ein überholtes System der Arbeitsrechtssetzung
zum
epd Wochenspiegel Deutschlandausgabe Nr. 49-2011 und
epd Wochenspiegel Ost 49-2011, Artikel:
„Abweichler in der Kirche heizen Tarifstreit an“ und
„Bundesdiakonie schaltet sich in Tarifkonflikt in Niedersachsen ein“
Antwort der GKD
Kampf um ein überholtes System der Arbeitsrechtssetzung
Ende November 2011 hat sich das Evangelische Krankenhaus Oldenburg dafür entschieden mit dem Marburger Bund und ver.di Tarifverhandlungen aufzunehmen. Damit reagierten die Klinikleitung und der Aufsichtsrat auf die Forderung der Belegschaft nach Tarifverhandlungen und den Stillstand der Arbeitsrechtlichen Kommission seit April 2011. Man wolle den Beschäftigten notwendige und mögliche Gehaltserhöhungen nicht vorenthalten. Noch im Dezember 2011 sollen Tarifgespräche aufgenommen werden.
Die GKD begrüßt diesen Schritt der Klinikleitung hin zu einem verlässlichen, transparenten und gerechten Arbeitsrecht für ihre Beschäftigten.
Um so mehr sind wir über den Beschluss des Diakonischen Rates des Diakonischen Werkes der EKD bestürzt, der zur Linientreue auffordert und nachdrücklich zum sogenannten 3. Weg zurückruft. Damit setzt er die Klinikleitung stark unter Druck. Seine Meinung, vom Grundgedanken der „Dienstgemeinschaft“ ausgehend dürften in der Kirche keine Tarifverhandlungen geführt werden, kann nur als Kampf um ein überholtes System der Arbeitsrechtssetzung gesehen werden.
In der Nordelbischen Kirche und ihrer Diakonie sowie in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gibt es die langjährige und gute Praxis kirchengemäßer Tarifverträge. Hier sind die Gewerkschaften ver.di, GEW, vkm-NEK und GKD verlässliche, den Auftrag von Kirche und Diakonie achtende Tarifpartner. Der Abschuss von Tarifverträgen hat nicht zu einem Verlust der Selbstbestimmung der Kirchen und ihrer Glaubwürdigkeit geführt.
Wie lange noch will man dem Ochsen der da drischt das Maul verbinden?
viSdP: Bernd-Hartmut Hellmann
Gewerkschaft Kirche und Diakonie
Rathausstraße 72, 12105 Berlin
Tel.: 030 705 40 29
www.gkd-berlin.de gkd-bund@t-online.de
06.11.2011 23:59
Demo in Magdeburg am 4.11.11
Fotos von der Demonstration:
06.11.2011 23:55
Resolution zum 93. Verbandstag
Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie (GKD) fordert: Tarifverträge dürfen auch im kirchlichen und diakonischen Bereich nicht mit einem neuen Arbeitsrechtsregelunsggrundsätzegesetz – Diakonie-EKD, sowie dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz-Ost ausgeschlossen werden!
Tarifverträge sind bewährte Arbeitsrechtsregelungen.
Auf der EKD-Synode in Magdeburg am 4. November soll u.a. das Kirchengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Grundsätze zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Diakonie (ARRG-Diakonie-EKD) beschlossen werden.
Die GKD begrüßt grundsätzlich das Vorhaben mit der Arbeitsrechtssetzung im Bereich der Diakonie-EKD eine kirchengesetzliche Grundlage zu schaffen.
Leider finden im vorliegenden Entwurf kirchengemäße Tarifverträge wie sie im Bereich der EKBO und in Nordelbien gelten und erfolgreich wirken keine Berücksichtigung.
Damit wird der vorliegende Entwurf den selbst gesetzten prägenden Prinzipien nicht gerecht. Denn nur Tarifverträge können sicherstellen, dass alle Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werkes die gleichen geltenden kirchlichen Tarife anwenden.
06.11.2011 23:50
Resolution zur Nordkirche zum 93. Verbandstag
Eine Voraussetzung für das erfolgreiche Zusammenwachsen der drei Landeskirchen zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ist die Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Tarifverträge sind bewährte Arbeitsrechtsregelungen
Die GKD begrüßt deshalb die geplante Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bisherigen Landeskirchen Mecklenburg und Pommern in den Tarifvertrag KAT der Nordelbischen Kirche.
Von dieser Regelung dürfen die kreiskirchlichen und gemeindlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Deshalb fordert die Gewerkschaft Kirche und Diakonie (GKD) die zukünftige Arbeitsrechtssetzung in der neuen Kirche einheitlich durch Tarifvertrag zu regeln und den Entwurf des geplanten Einführungsgesetzes zur Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland entsprechend anzupassen.
22.05.2011 22:00
Gewerkschaft fordert einheitliches Tarifrecht im Norden
Zum neuen Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft Kirche und Diakonie wurde Bernd-Hartmut Hellmann aus Görlitz von den Delegierten des Gewerkschaftstages der GKD-Bund am 14. Mai 2011 in Berlin gewählt. Er stellt als ein besonderes Ziel seiner Tätigkeit die Durchsetzung eines einheitlichen Tarifrechts in der zukünftigen Evangelischen Kirche im Norden heraus. Die Gewerkschaft unterstützt damit die einstimmige Forderung des Mitarbeitenden-tages in Wismar vom 12. Mai 2011 nach einem Tarifvertrag in der zukünftigen Evangelischen Kirche im Norden. Was für Pfarrer und andere Kirchenbeamte gilt – eine einheitliche Besoldung – muss auch für die angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der zukünftigen Kirche gelten. Die Delegierten des Gewerkschaftstages dankten dem bisherigen Bundesvorsitzenden, Uwe Marth für seine engagierte und erfolgreiche Arbeit. Der bisherige Vorsitzende hat nun die lange geplante berufliche "Auszeit" (sabbatical) vor sich und deshalb nicht kandidiert.
Vorsitzender der Bundesvorstandes der GKD
Bernd-Hartmut Hellmann
Mobil: 0171/2740941
E-Mail: hellmann-gkd@email.de
GKD - Gewerkschaft Kirche und Diakonie e.V.
Geschäftsstelle
Rathausstr. 72
12105 Berlin
Telefon: 030/7054069
Telefon: 030/7054029 mit Anrufbeantw.
Telefax: 030/70783039
E-Mail: gkd-bund@t-online.de
26.02.2011 13:00
14. Fachtagung zum Kirchlichen Arbeitsrecht
Am 28. Februar und 1. März 2011 findet in Eichstätt die 14. Fachtagung zum Kirchlichen Arbeitsrecht statt zum Thema "Zukunftsfähigkeit des kirchlichen Arbeitsrechts - Neue Wege der Arbeitsrechtssetzung". Veranstalter sind die Fakultät für Soziale Arbeit der Katholischen Universität Eichstätt und die Zeitschrift
Der Vorsitzende des Landesverbandes der GKD - Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Christian Hannasky hält ein Impulsreferat mit dem Thema "Tarifverträge in der EKBO und Nordelbien - Wegweisende Modelle kirchlicher Arbeitsrechtsgestaltung?". Zu Nordelbien wird Hubert Baalmann, vkm-Nordelbien referieren.
Weitere Informationen: www.ku-eichstaett.de
25.02.2011 13:00
Das Streikrecht - Der Kirche ein Dorn im Auge!
Jürgen Klute, evangelischer Pfarrer, seit Juni 2009 Mitglied des Europäischen Parlaments hat uns genehmigt, folgenden Artikel hier zu veröffentlichen.
2010_08_12_JK_Kirche-und-Streikrecht.pdf
25.02.2011 12:50
Die Gewerkschaft Kirche und Diakonie (GKD) ist an dem "Runden Tisch" der Gewerkschaften und Berufsverbände beteiligt.
Seit dem Jahr 2005 haben sich Gewerkschaften und Berufsverbände, die sich gemeinsam für Erzieherinnen einsetzen, zu einem „Runden Tisch“ zusammengefunden. Sie treffen sich regelmäßig zum Informationsaustausch über aktuelle Entwicklungen in der Politik für Kindertagesstätten und verabreden gemeinsame Initiativen. Von besonderer Bedeutung ist die intensive gemeinsame Beratung mit Vertreterinnen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Der "Runde Tisch" ist bemerksenswert zusammengesetzt, da verdi und GEW mit drei Gewerkschaften, bzw. Verbänden aus dem kirchlichen Raum erfolgreich zusammenarbeitet, zusammen mit dem Bundesministerium für Familie .... .
GEW, GKD, verdi, Katholische Erziehergemeinschaft Deutschlands (KEG), Verband Kirchlicher Mitarbeiterverbände-Deutschland (vkm), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( BMFSFJ).
Gemeinsam haben wir eine Initiative gestartet, die für den Erzieherberuf bundesweit werben will, insbesondere bei Männern und Migranten.
Näheres: www.runder-tisch.eu
Info:
Am „Runden Tisch Gewerkschaften und Berufsverbände“ arbeiten seit dem Jahr 2005 zusammen:
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) - www.gew.de
- Gewerkschaft Kirche und Diakonie - www.gkd-berlin.de
- Katholische Erziehergemeinschaft Deutschlands (KEG) - www.keg-deutschland.org
- Verband kirchlicher Mitarbeiter vkm Deutschland - www.vkmdeutschland.de
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) - www.verdi.de
Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Pressemitteilung: Initiative gegen Erziehermangel
24.09.2010 13:00
Gehaltserhöhungen ab 1. September 2010
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach mehreren Verhandlungsrunden ist es gelungen, den 1. Tarifvertrag zur Erhöhung der Gehälter, jetzt Entgelte genannt, in der EKBO abzuschließen (1.Entgeltanpassungstarifvertrag zum TV-EKBO vom 8. Juli 2010). Er ist bereits am 1. September 2010 in Kraft getreten.
Die Entgeltverhandlungen waren erschwert durch den besonderen tariflichen Weg des öffentlichen Dienstes im Land Berlin, dessen Tarifentwicklung der in den anderen Bundesländern hinterherhinkt und das den Tarifvertrag der Länder (TV-L) bisher nicht vollständig auf alle Tarifbeschäftigten anwendet. Die Arbeitgeberseite der EKBO hatte deshalb Besorgnis wegen der Höhe der staatlichen Refinanzierung, insbesondere für den Religionsunterricht, die Schulen der EKBO und die evangelischen Kindertagesstätten.
Es ist ein Erfolg des gemeinsamen Tarifweges in der EKBO, dass trotz der komplizierten Situation eine Einigung möglich war:
Anhebung der Entgelte (Gehälter) in drei Stufen
Zum 1. September 2010 werden alle Beträge der Entgelttabelle und die Beträge der individuellen Zwischen- oder Endstufen (Tabellenentgelte) um 40 € erhöht. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend im Oktober.
Zum 1. Januar 2011 erfolgt eine Erhöhung der Tabellenentgelte und der sonstigen dynamischen Entgeltbestandteile, um 1,2 Prozent. Den Kinderzuschlag betrifft die Erhöhung nicht. Ab dem 1. Januar 2011 wird der sogenannte Leistungsentgeltparagraf ersatzlos gestrichen. Damit entfällt die Leistungsentgeltpauschale, die letztmalig im Dezember 2010 gezahlt wird.
Zum 1. Januar 2012 erfolgt eine weitere Entgelterhöhung um 3 Prozent.
Die neuen Entgelttabellen gelten mindestens bis zum 31.12.2012.
Zeitgleich zum Entgelttarifvertrag ist ein weiteres Verhandlungspaket erfolgreich geschnürt worden.
Mit diesem mittlerweile 3. Änderungstarifvertrag zum TV-EKBO konnten weitere Forderungen der Gewerkschaften durchgesetzt werden. Mit Wirkung vom 1. Januar 2010 wurde mit drei zusätzlichen Urlaubstagen ein akzeptabler Ausgleich für Sonntagsarbeit vereinbart. Friedhofsarbeiter erhalten 2 Urlaubstage mehr, wenn sie ihren Jahresurlaub in der Wintersaison nehmen müssen.
Wichtige Fragen rund um den TV-EKBO werden uns auch in Zukunft weiter beschäftigen müssen. Ein Verhandlungsschwerpunkt ist die zukünftige Eingruppierung.
Die §§ 12 und 13 des TV-EKBO, welche die Eingruppierung regeln sollen, müssen vereinbart werden. Bisher sind immer noch die Gruppenpläne aus dem KMT maßgebend. Erste Sondierungsverhandlungen dazu haben bereits stattgefunden. Aber eine schnelle Lösung ist nicht in Sicht.
Ferner wird uns auch das Thema Gesundheit rund um den Arbeitsplatz in Zukunft beschäftigen. Die Arbeitsbelastungen sind gestiegen, wie auch das Durchschnittsalter der Beschäftigten. Damit die älteren Beschäftigten ihren Dienst bis zum Erreichen des Rentenalters ausfüllen können, müssen die Arbeitsbedingungen auch altersgerecht gestaltet sein. Für die jüngeren Beschäftigten steht neben den Arbeitsbedingungen die Prävention im Vordergrund.
Gewerkschaftsmitglieder können sich mit ihren Fragen zu den neuen Tarifverträgen direkt an ihre Gewerkschaft wenden.
